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FAQ – Ihre Fragen. Unsere Antworten.

In diesem Bereich finden Sie die häufigsten Fragen rund um das Taxi- und Mietwagengewerbe sowie den Unternehmerschein.

Taxi-/Mietwagenbetrieb: Voraussetzungen

  1. Betriebssitz: Du brauchst einen festen Unternehmenssitz in Deutschland.
  2. Finanzielle Mittel: Mindestens 2.250 € für das erste Fahrzeug, 1.250 € für jedes weitere.
  3. Persönliche Zuverlässigkeit: Nachzuweisen z. B. mit Führungszeugnis, Gewerbezentralregister und Bescheinigungen vom Finanzamt & Sozialversicherungsträgern.
  4. Fachliche Eignung: Entweder IHK-Fachkundeprüfung bestehen oder 3 Jahre Leitungserfahrung im Personenverkehr
  5. Genehmigung beantragen: Beim zuständigen Verkehrs- oder Gewerbeamt.
  6. Gewerbe anmelden: Beim zuständigen Ordnungsamt oder Gewerbeamt.

Die Bedeutung der persönlichen Zuverlässigkeit

Was versteht man unter persönlicher Zuverlässigkeit?

Antwort: Persönliche Zuverlässigkeit bedeutet, dass Sie Ihre unternehmerischen Pflichten gewissenhaft erfüllen und sich an alle gesetzlichen Vorschriften halten.
Dazu gehört unter anderem, dass keine schwerwiegenden Einträge im Führungszeugnis oder im Gewerbezentralregister vorliegen und dass Sie Ihren steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen nachkommen.

Gewerbeanmeldung erst nach Genehmigung

Darf ich einfach zum Gewerbeamt gehen und ein Taxi- oder Mietwagengewerbe anmelden?

Antwort: Nein. Bevor Sie Ihr Gewerbe anmelden dürfen, müssen Sie zunächst eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (§ 2 PBefG) beim zuständigen Verkehrsamt beantragen. Erst nach Erhalt dieser Genehmigung dürfen Sie Ihr Taxi- oder Mietwagenunternehmen beim Gewerbeamt anmelden.

Gründe für lange Bearbeitungszeiten

Warum dauert die Bearbeitung meines Antrags auf eine Mietwagen- oder Taxigenehmigung so lange – teilweise sechs bis sieben Monate?

Antwort:
Die Bearbeitungsdauer kann sich aus verschiedenen Gründen verzögern, zum Beispiel:

  • wenn Unterlagen unvollständig eingereicht wurden,
  • wenn Rückfragen zu Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit bestehen,
  • wenn hohe Auslastung oder Personalmangel in der Behörde vorliegt,
  • oder wenn weitere Prüfungen (z. B. durch die IHK oder das Finanzamt) notwendig sind.

Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie alle Nachweise vollständig und korrekt beim ersten Antrag einreichen.

Ablehnung wegen fehlender Nachweise

Warum wurde mein Antrag auf Mietwagengenehmigung abgelehnt?

Antwort:
Die Ablehnung erfolgte, weil die finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder die persönliche Zuverlässigkeit nicht ausreichend nachgewiesen wurden.

Finanzielle Leistungsfähigkeit als Voraussetzung

Was bedeutet „finanzielle Leistungsfähigkeit“ im Genehmigungsverfahren?

Antwort:
Du musst nachweisen, dass du über genug Eigenkapital verfügst – mindestens 2.250 € für ein Fahrzeug – und dieser Nachweis muss von einer anerkannten Stelle wie einem Steuerberater erstellt sein.

Businessplan für das Taxi- oder Mietwagengewerbe

Was bedeutet ein Businesskonzept bzw. Businessplan für ein Taxiunternehmen – und wie erstelle ich es?

Antwort:
Ein Businesskonzept (auch Businessplan genannt) ist die schriftliche Grundlage für Ihre geplante Selbstständigkeit im Taxi- oder Mietwagengewerbe. Es beschreibt Ihr Vorhaben klar und strukturiert und enthält u. a.:

  • Geschäftsidee und Zielgruppe
  • Standort und Betriebssitz
  • Anzahl der Fahrzeuge und Fahrer
  • Kooperationen (z. B. mit Uber, Bolt, FreeNow)
  • Marketingstrategie
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Finanzplan mit Investitionen, laufenden Kosten, Einnahmen, Gewinnvorschau und Liquidität
  • Rentabilitäts- und Kostenkalkulation (z. B. Fahrzeug, Versicherung, Steuern, Rücklagen)

Sie benötigen dieses Konzept z. B. für:

  • die Genehmigungsbehörde
  • das Gewerbeamt
  • das Finanzamt

und ggf. das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit (z. B. für Fördermittel wie AVGS oder Einstiegsgeld)

Erstellen können Sie den Businessplan selbst oder mit Unterstützung – z. B. durch einen Unternehmensberater, Steuerberater oder Coach.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf – ich bin für Sie da.

Rückkehrpflicht für Mietwagen

Was bedeutet die Rückkehrpflicht für Mietwagen?

Antwort:
Als Mietwagenunternehmer sind Sie verpflichtet, nach jeder Fahrt mit dem Fahrzeug zu Ihrem Betriebssitz zurückzukehren – es sei denn, es liegt bereits vor Fahrtende ein neuer, dokumentierter Auftrag vor. Diese Rückkehrpflicht unterscheidet Mietwagen deutlich vom Taxiverkehr, bei dem Fahrgäste spontan aufgenommen werden dürfen.

Betrieb als Einzelunternehmer im Mietwagenverkehr

Kann ich als Einzelperson gleichzeitig Unternehmer und selbstfahrender Mietwagenfahrer sein?

Antwort:
In einigen Bundesländern – wie zum Beispiel Berlin – ist es nicht erlaubt, dass Sie als Einzelperson gleichzeitig Unternehmer und Fahrer sind, wenn Ihr Betriebssitz nicht besetzt ist.
Eine Ausnahme ist möglich, wenn Sie mit einem zugelassenen Vermittlungspartner arbeiten, der Ihre Aufträge dokumentiert und den Anforderungen der Rückkehrpflicht entspricht. Die Entscheidung liegt bei der Genehmigungsbehörde.

Unternehmer und Fahrer in einer Person

Kann ich als Einzelperson gleichzeitig Unternehmer und selbstfahrender Mietwagenfahrer sein?

Antwort:
Grundsätzlich ja – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid

Kann ich gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen?

Antwort:
Ja. Sie haben einen Monat Zeit, um schriftlich oder persönlich Widerspruch bei der zuständigen Behörde einzulegen. In der Regel ist das das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Der Widerspruch sollte gut begründet und möglichst mit fehlenden oder ergänzenden Unterlagen eingereicht werden.

Zollkontrolle im Personenverkehr

Was passiert, wenn mein Fahrer bei einer Kontrolle durch das Zollamt auf der Straße angehalten wird?

Antwort:
Bei einer Kontrolle durch den Zoll (z. B. Finanzkontrolle Schwarzarbeit) wird überprüft, ob Ihr Fahrer ordnungsgemäß angemeldet ist, den Mindestlohn erhält, und ob alle arbeits- und steuerrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Fehlende Unterlagen, nicht gemeldete Beschäftigung oder Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz können zu Bußgeldern, Strafverfahren und sogar zum Entzug Ihrer Konzession führen.

Personenbeförderung ohne Genehmigung

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung Personen befördere?

Antwort:
Das gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 20.000 € geahndet werden.

Nachweise zur finanziellen Leistungsfähigkeit

Welche Unterlagen muss ich zur finanziellen Leistungsfähigkeit einreichen?

Antwort:
Eine Vermögensübersicht mit Bestätigung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder ein Kreditinstitut.

Kontoauszug als Kapitalnachweis

Reicht ein Kontoauszug als Nachweis der finanziellen Mittel?

Antwort:
Nein, nur wenn der Nachweis von einer berechtigten Fachperson erstellt und unterschrieben ist.

Besetzung des Betriebssitzes

Muss mein Betriebssitz immer besetzt sein?

Antwort:
Ja, damit eingehende Fahrten dokumentiert und koordiniert werden können. Ohne Besetzung ist keine ordnungsgemäße Betriebsführung möglich.

Unangekündigte Betriebskontrollen

Darf das Straßenverkehrsamt unangekündigt meinen Betriebssitz kontrollieren?

Antwort:
Ja. Die zuständige Behörde – zum Beispiel das Straßenverkehrsamt oder die Gewerbeaufsicht – darf Ihren Betriebssitz ohne vorherige Ankündigung kontrollieren.
Diese Kontrollen dienen der Überprüfung, ob Sie die gesetzlichen Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) einhalten, insbesondere in Bezug auf die Dokumentation von Aufträgen, die Rückkehrpflicht bei Mietwagen und die ordnungsgemäße Betriebsführung.
Unangekündigte Kontrollen sind rechtlich zulässig und gehören zur behördlichen Aufsichtspflicht.

Betriebsprüfung im Taxi- und Mietwagengewerbe

Was bedeutet eine Betriebsprüfung bei Taxi- oder Mietwagenunternehmen?

Antwort:
Eine Betriebsprüfung ist eine behördliche Kontrolle, bei der geprüft wird, ob Ihr Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben einhält.

Dabei werden unter anderem folgende Punkte überprüft:

  • Genehmigungen und Konzessionen
  • Fahrtennachweise und Einsatzpläne
  • Einhaltung der Rückkehrpflicht (bei Mietwagen)
  • Arbeitsverträge und Sozialversicherungsnachweise Ihrer Fahrer
  • Ordnungsgemäße Buchführung und Steuerunterlagen

Ziel der Prüfung ist es, die Seriosität und Rechtskonformität Ihres Unternehmens sicherzustellen. Eine gute Vorbereitung hilft, Probleme und Bußgelder zu vermeiden.

Weitere Infos zur Betriebsprüfung